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Allgemeine Geschäftsbedingungen Via Natura

Stand: 17.09.2017

​§ 1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Termin-Buchung bei Via Natura (telefonisch, online per Mail und online per Buchungstool via E-Termin), Franz-Hoffmeister Str. 7, 59909 Bestwig-Ramsbeck. Es liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

 

§2. Erfüllungsort

Erfüllungsort für mich betreffende Verpflichtungen ist der Firmensitz in Ramsbeck

 

§ 3. Kontakt

Via Natura – Kornelia Schirrey, Franz-Hoffmeister Str. 7, 59909 Bestwig-Ramsbeck
Tel.: 02905 851918
E-Mail: info@via-natura.de

 

​§ 4. Abrechnung und Zahlung

Die Abrechnung erfolgt stets auf Grundlage der aktuellen Angebots- und Preisliste. Alle Leistungen sind unmittelbar nach Erbringung in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

 

​§ 5. Verbindliche Terminvereinbarung, Rücktritt, Umbuchung

Eine Buchung gilt als verbindlich, sobald der Vertragspartner einen festen, verbindlichen Termin vereinbart hat und dieser ihm noch einmal mündlich, fernmündlich oder schriftlich (Terminkarte, per E-Mail bei Online-Buchung, fernmündliche Zusage oder per Telefon) bestätigt wurde.

Bei einer Buchung über das online Terminbuchungstool geht das Angebot für den Vertragsabschluss vom Kunden aus. Vor Absendung sind sämtliche Angaben (z.B. Namen, Anschrift, Dienstleistung, Adresse, E-Mail) nochmals zu überprüfen und zu ändern.

Nach Abschluss des Buchungsvorgangs und nochmaliger Prüfung der Daten gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages durch Auslösung des Button „Termin verbindlich buchen“ ab. Sofern Via Natura das Angebot des Kunden annimmt, bestätigen wir dies durch eine E-Mail, welche gleichzeitig die Angebotsannahme darstellt.

Der Vertragspartner kann jederzeit vom Termin zurücktreten bzw. den Termin umbuchen. Der Rücktritt / die Umbuchung muss persönlich oder fernmündlich (auch auf AB) erfolgen, jedoch mindestens 24 Stunden vor dem verbindlich vereinbarten Termin. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Via Natura. Tritt der Vertragspartner von seiner verbindlichen Terminvereinbarung zu spät zurück oder nimmt den Termin ohne Absage gar nicht wahr, kann ich angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und meine Aufwendungen verlangen.

Ausfallpauschalen:

50% des Behandlungspreises bei zu später Absage (weniger als 24h)

100% des Behandlungspreises bei Nichtwahrnehmung des Termins ohne Absage.

Zahlbar ist dieser Betrag unmittelbar vor Ort, bei Wahrnehmung des nächsten Termins, bzw. nach schriftlicher Rechnungsstellung. Bei verspätetem Eintreffen (ab 15 min.) wird die volle Behandlungszeit berechnet, wenn die Behandlungsdauer aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss.

 

​§ 6. Haftung / Garantie

Via Natura haftet nur für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden haftet Via Natura nicht. Für von uns nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

​§ 7. Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Arnsberg. Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von uns auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.